Aktuelles

Änderungen bei der Förderung von Nahwärme

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie "Bundesförderung effiziente Gebäude", die einige Änderungen mit sich bringt. Diese betreffen auch den Umstieg auf Nahwärme. Neben neuen Fördersätzen ändern sich die Zuständigkeiten: Bisher war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung zuständig. Nun läuft die Förderung von Nahwärme-Anschlüssen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.

Fördersätze und Antragstellung:

  • 30 % Grundförderung
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizung)
  • 30 % Einkommensbonus (bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro)
  • 70 % Förderung maximal in Kombination
  • Nicht selbstnutzende Eigentümer:innen können keinen Einkommensbonus und keinen Klimageschwindigkeitsbonus beantragen
  • Registrierung für selbstnutzende Hausbesitzer:innen ab dem 01.02.204 möglich (im Kundenportal „Meine KfW“), Antragstellung ab 27.02.2024
  • Weitere Antragstellergruppen können im Nachgang zeitlich gestaffelt starten

Ablauf des Antragsverfahrens:

Übergangsregelung bis 31.08.2024

  • Vertrag mit der Nahwärmeversorgung Teningen abschließen, Angebote bei Heizungsbauern einholen und beauftragen
  • Maßnahme umsetzen (erfolgt auf eigenes Risiko)
  • Registrierung unter „Meine KfW“, von Fachunternehmen/Energieeffizienz-Expert:in Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen (bis 30.11.2024)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert:in erstellen lassen
  • Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen
  • Erhalt der Fördermittel nach Nachweisprüfung

Ab dem 01.09.2024

  • Vertrag mit der Nahwärmeversorgung Teningen abschließen, Angebote bei Heizungsbauern einholen und beauftragen, Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
  • Registrierung unter „Meine KfW“, Förderung beantragen, Zusage abwarten (aufschiebende/auflösende Bedingung im Vertrag verhindert, dass Sie die Maßnahme umsetzen müssen, wenn die Förderung nicht bewilligt wird, der Vertrag wird erst mit Förderzusage rechtskräftig)
  • Maßnahme umsetzen
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert:in erstellen lassen
  • Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen
  • Erhalt der Fördermittel nach Nachweisprüfung

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der KfW.