Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.
Fördersätze und Antragstellung:
- 30 % Grundförderung
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizung)
- 30 % Einkommensbonus (bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro)
- 70 % Förderung maximal in Kombination
- Nicht selbstnutzende Eigentümer:innen können keinen Einkommensbonus und keinen Klimageschwindigkeitsbonus beantragen
- Registrierung für selbstnutzende Hausbesitzer:innen ab dem 01.02.204 möglich (im Kundenportal „Meine KfW“), Antragstellung ab 27.02.2024
- Weitere Antragstellergruppen können im Nachgang zeitlich gestaffelt starten
Ablauf des Antragsverfahrens:
Übergangsregelung bis 31.08.2024
- Vertrag mit der Nahwärmeversorgung Teningen abschließen, Angebote bei Heizungsbauern einholen und beauftragen
- Maßnahme umsetzen (erfolgt auf eigenes Risiko)
- Registrierung unter „Meine KfW“, von Fachunternehmen/Energieeffizienz-Expert:in Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen (bis 30.11.2024)
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert:in erstellen lassen
- Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen
- Erhalt der Fördermittel nach Nachweisprüfung
Ab dem 01.09.2024
- Vertrag mit der Nahwärmeversorgung Teningen abschließen, Angebote bei Heizungsbauern einholen und beauftragen, Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen
- Registrierung unter „Meine KfW“, Förderung beantragen, Zusage abwarten (aufschiebende/auflösende Bedingung im Vertrag verhindert, dass Sie die Maßnahme umsetzen müssen, wenn die Förderung nicht bewilligt wird, der Vertrag wird erst mit Förderzusage rechtskräftig)
- Maßnahme umsetzen
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert:in erstellen lassen
- Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen
- Erhalt der Fördermittel nach Nachweisprüfung
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der KfW.