Fördermittelantrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Ablauf

Gebäude, die an ein Wärmenetz angeschlossen werden, können Förderungen erhalten. Das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) legt fest, unter welchen Bedingungen man Förderung erhält und wie hoch diese ausfällt.

Gebäudeeigentümer oder Gebäudeverwaltungen reichen den Förderantrag im Internetportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein.

Die richtige Reihenfolge:
1. Angebote einholen und Vertrag abschließen
2. Förderantrag stellen
3. Auftrag vergeben


Vorbereitung ist alles

Das muss vor der Antragstellung erledigt werden

1. Der Gebäudeeigentümer holt beim Heizungsbauer und Netzbetreiber Angebote ein und schließt Leistungs- oder Lieferverträge ab.

  • Aus dem Vertrag muss hervorgehen, wann die geplante Baumaßnahme voraussichtlich umgesetzt sein wird.
  • Wichtig: Der Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten!

2. Der Heizungsbauer oder ein Energieberater füllt online eine Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, sobald der Vertrag abgeschlossen wurde.

Die BzA enthält sämtliche technische Daten:

  • Informationen zur alten und neuen Heizung
  • Bauvorhaben
  • Gesamtkosten für den Heizungstausch, dabei werden die förderfähigen Kosten von Netzbetreiber und Heizungsinstallateur berücksichtigt

3. Durch die BzA wird automatisch eine Identifikationsnummer (BzA-ID) generiert.

  • Die ID ist sechs Monate gültig.
  • Die ID ist notwendig, um die BEG zu beantragen. Sie erleichtert dem Gebäudeeigentümer den Antrag, weil sämtliche technische Daten bei ihr hinterlegt sind.

Fördermittelantrag online bei der KfW stellen

Geht dank BzA-ID ganz einfach

Der Gebäudeeigentümer stellt seinen Förderantrag im Internetportal der KfW. Neben der BzA-ID, die alle technischen Details zum Bauprojekt enthält, müssen Informationen zur Person und zum Gebäude eingetragen werden, zum Beispiel die Adresse.

Hier kann auch der Einkommensbonus beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.


Förderung bewilligt und dann?

Es kann losgehen!

Sobald der Antragstellende die Förderzusage erhält, kann er mit dem Anschluss ans Wärmenetz anfangen. Mit dem Bescheid werden die Fördermittel 36 Monate lang reserviert. Dieser Zeitraum kann nicht verlängert werden.