Der Anschluss eines Gebäudes an ein Nahwärmenetz ist grundsätzlich förderfähig. Unter welchen Bedingungen und wieviel Förderung man erhält, ist im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) festgelegt.
Den Förderantrag stellen die Gebäudeeigentümer (bzw. Gebäudeverwaltungen) im Internetportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die richtige Reihenfolge:
1. Angebote einholen und Vertrag abschließen
2. Förderantrag stellen
3. Auftrag vergeben
Vorbereitung ist alles
Das muss vor der Antragstellung erledigt werden
1. Der Gebäudeeigentümer holt beim Heizungsbauer und Netzbetreiber Angebote ein und schließt Leistungs- oder Lieferverträge ab.
- Aus dem Vertrag muss hervorgehen, wann die geplante Baumaßnahme voraussichtlich umgesetzt sein wird.
- Wichtig: Der Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten!
Warum ist die auflösende bzw. aufschiebende Bedingung wichtig?
Sollte keine Förderung genehmigt werden, dann ist der geschlossene Vertrag ungültig bzw. es kann von dem Vertrag zurückgetreten werden. Damit wird vermieden, dass man sich vertraglich bindet, obwohl die finanzielle Situation noch nicht klar ist.
2. Der Heizungsbauer oder ein Energieberater füllt online eine Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, sobald der Vertrag abgeschlossen wurde.
Die BzA enthält sämtliche technische Daten:
- Informationen zur alten und neuen Heizung
- Bauvorhaben
- Gesamtkosten für den Heizungstausch unter Berücksichtigung der förderfähigen Kosten von Netzbetreiber und Heizungsinstallateur
3. Durch die BzA wird automatisch eine Identifikationsnummer (BzA-ID) generiert.
- Die ID ist sechs Monate gültig.
- Die ID ist notwendig für die Beantragung der BEG im nächsten Schritt. Sie erleichtert dem Gebäudeeigentümer den Antrag, weil sämtliche technische Daten bei ihr hinterlegt sind.
Fördermittelantrag online bei der KfW stellen
Geht dank BzA-ID ganz einfach
Im Internetportal der KfW stellt der Gebäudeeigentümer seinen Förderantrag. Neben der BzA-ID, die alle technischen Details zum Bauvorhaben enthält, müssen noch Angaben zur Person und zum Gebäude (wie Adresse) eingetragen werden.
Auch der Einkommensbonus kann hier beantragt werden, insofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
Förderung bewilligt und dann?
Es kann losgehen!
Sobald der Antragstellende die Förderzusage erhält, kann mit dem Anschluss ans Wärmenetz begonnen werden. Mit dem Bescheid werden die Fördermittel verbindlich für einen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert. Eine Verlängerung des Zeitraums ist nicht möglich.