Zuschuss zum Nahwärmeanschluss
Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Faktor, um im Gebäudesektor Energie einzusparen und CO2-Emissionen zu senken. Das staatliche Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) setzt genau hier an. Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle oder der Kauf bzw. Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Der Anschluss an ein Wärmenetz wird immer gefördert. Dabei ist der Betreiber dafür verantwortlich, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und somit auch die 65-Prozent-Regelung umzusetzen.
Die BEG Heizungsförderung wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Dieser Antrag muss unbedingt gestellt werden, bevor mit der Baumaßnahme gestartet wird. Nach dem Erhalt der Förderzusage kann es mit der Baumaßnahme losgehen.
Für die BEG gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Mindestanteil an Erneuerbaren Energien im Wärmemix
- Ausbau der Altanlage
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Umsetzung der Maßnahmen (inkl. Installation der Wärmeübergabestation) innerhalb von 36 Monaten ab Erhalt der Förderzusage
Welche Zuschüsse sind bei der BEG möglich?
Je nach individueller Situation beträgt die Förderung 30-70 %. Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 %.
Dies sind die gültigen Bausteine seit 1. Januar 2024:
30 % Grundförderung
für alle Wohn- und Nichtwohngebäude
20 % Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Umstieg
für Eigentümer und Eigentümerinnen, die selbst in ihrem Haus wohnen und Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizungen sowie Gas- und Biomasseheizungen älter als 20 Jahre durch Nahwärme ersetzen
- bis Ende 2028: + 20 %
- ab 2029: Absenkung der Förderung alle zwei Jahre um 3 %-Punkte
30 % Einkommensabhängiger Bonus
für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen mit bis zu 40.000 EUR zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr
Einkommensbonus
Das durchschnittliche Haushaltseinkommen berechnet sich aus den Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung (für Anträge im Jahr 2025 also der Durchschnitt von 2023 und 2022).
Welche Kosten sind bei der BEG förderfähig?
Gefördert werden die gesamten anfallenden Kosten, also:
- Hausanschlusskosten (Tiefbau, Rohrleitungsbau)
- Verrohrung im Haus
- Wärmeübergabestation (inkl. Einbau und Inbetriebnahme)
- Einbindung in den hausinternen Heizkreislauf
- Ausbau und Entsorgung der Altanlage
- Austausch von einzelnen Komponenten (z. B. Heizungspumpe, Warmwasserspeicher)
- Hydraulischer Abgleich
Baukostenzuschüsse für das Hauptnetz, die der Betreiber erheben darf, werden nicht gefördert.
Die maximal förderfähige Investitionssumme beträgt:
- 30.000 EUR für die erste Wohneinheit/Einfamilienhaus
- jeweils 15.000 EUR für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 EUR ab der siebten Wohneinheit
Achtung: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Grundsätzlich gilt: Es wird nur gefördert, was in den eigenen Besitz übergeht.
Oftmals wird der Bau des Hauptnetzes und ggf. der Heizzentrale durch die BEW bezuschusst. Der Netzbetreiber kann festlegen, ob beispielsweise auch die Hausanschlussleitungen oder die Übergabestationen zusammen mit dem Hauptnetz über die BEW gefördert werden. So kann er den Nahwärme-Anschluss günstiger anbieten. In diesem Fall bleibt der Hausanschluss im Besitz des Betreibers und kann nicht mehr durch die BEG für die Anschlussnehmenden gefördert werden. Doppelförderungen sind nicht möglich. Es ist also im Einzelfall zu prüfen, welche Kosten durch die BEW gefördert werden und bei welchen Kosten der Anschlussnehmende die BEG beantragen kann.
Bis wann muss der geförderte Nahwärme-Anschluss erfolgt sein?
Innerhalb von 36 Monaten ab Erhalt der Förderzusage muss die bezuschusste Maßnahme umgesetzt werden. Eine Verlängerung dieses Zeitraums ist nicht möglich.
Nach der Durchführung der Maßnahme werden die Rechnungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht, abschließend wird die Fördersumme ausgezahlt.
Kreditangebot der KfW bei der BEG
Zwischen der Rechnungsstellung und der Auszahlung der Förderung können einige Wochen vergehen. Zur Überbrückung dieses Zeitraums bzw. zur Finanzierung der Investition unterstützt die KfW mit einem zinsverbilligten Kreditangebot. Dieser Ergänzungskredit wird ausschließlich zu einer BEG Zuschussförderung erteilt.
Quellen und weitere Informationen
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