Verwendungsnachweis

Damit die Förderung ausgezahlt wird

Damit der beantragte und bewilligte Zuschuss ausgezahlt wird, muss ein bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Der Nachweis wird online eingereicht, so wie der Antrag auch. Dies erfolgt über das Kundenportal "Meine KfW".

Der Verwendungsnachweis muss sechs Monate nach der letzten ausgestellten Rechnung oder spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zeitraums der bewilligten Förderung eingereicht werden.

Der Heizungsinstallateur oder der Energieberater, der bei der Antragstellung die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt hat, füllt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Dies erfolgt online. Wie auch bei der BzA erhalten Sie anschließend eine 15-stellige Nummer, die beim Verwendungsnachweis angegeben werden muss.


Welche Dokumente müssen beim Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Rechnungen

  • Alle Rechnungen für förderfähigen Kosten, die für die Herstellung des Wärmenetzanschlusses anfallen
  • Die einzelnen Leistungen müssen ersichtlich sein, zum Beispiel Stilllegung und Entsorgung der Altanlage
  • Adressangabe des Gebäudes, in dem die Heizung ausgetauscht wurde

Bei der Nutzung des Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus:

  • Meldebestätigung für selbstnutzende Eigentümer: Diese muss für alle Personen vorliegen, die laut Grundbuch das Gebäude besitzen. Für Eheleute reicht eine Meldebestätigung aus.
  • Grundbuchauszug für selbstnutzende Eigentümer: Aus diesem muss ersichtlich sein, dass der Antragstellende auch der Gebäudeeigentümer ist.

Bei der Nutzung des Einkommensbonus: Einkommensteuerbescheide

  • Notwendig, wenn der Einkommensbonus erhalten wird und wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 EUR liegt
  • Zeitraum: vom zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung
  • Lohnsteuerbescheinigung und Rentenbescheide zählen nicht
  • Einzureichen für alle Personen, die das Gebäude besitzen, inklusive Ehepartnern oder Partnern aus eheähnlicher Gemeinschaft

Nachweis des Hydraulischen Abgleichs

  • Der beauftragte Heizungsbauer füllt nach der Durchführung das standardisierte VdZ Formular aus. Dies muss eingereicht werden.

Kontonachweis (nur für Wohnungseigentümergemeinschaften)

  • Nachweis, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auch der Kontoinhaber ist

Die KfW prüft die Eingaben, wenn alle Dokumente vollständig eingereicht wurden. Verläuft die Prüfung erfolgreich, wird der Zuschuss auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

 


Quellen und weitere Informationen

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