Damit der beantragte und bewilligte Zuschuss ausgezahlt werden kann, muss ein Verwendungsnachweis bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht werden. Der Nachweis wird, wie der Antrag auch, online eingereicht. Dies erfolgt über das Kundenportal "Meine KfW".
Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Datum der letzten ausgestellten Rechnung eingereicht werden, spätestens aber sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
Im ersten Schritt füllt der Heizungsinstallateur oder der Energieberater, der bei der Antragstellung die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt hat, die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Dies erfolgt online. Wie auch bei der BzA erhalten Sie eine 15-stellige Nummer, die beim Verwendungsnachweis angegeben werden muss.
Welche Dokumente müssen beim Verwendungsnachweis eingereicht werden?
Rechnungen
- Alle Rechnungen für sämtliche förderfähigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Wärmenetzanschlusses stehen, müssen eingereicht werden.
- Die einzelnen Leistungen müssen ersichtlich sein (z. B. Stilllegung und Entsorgung der Altanlage).
- Die Adresse des Gebäudes, in dem der Heizungstausch stattgefunden hat, muss angegeben sein.
Bei der Nutzung des Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus:
- Meldebestätigung für selbstnutzende Eigentümer: Diese muss für alle Personen vorliegen, die laut Grundbuch das Gebäude besitzen. Für Eheleute ist eine Meldebestätigung ausreichend.
- Grundbuchauszug für selbstnutzende Eigentümer: Aus diesem muss ersichtlich sein, dass der Antragstellende auch der Gebäudeeigentümer ist.
Bei der Nutzung des Einkommensbonus:
Einkommensteuerbescheide
- Nur bei Erhalt des Einkommensbonus notwendig und wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 EUR liegt
- Zeitraum: vom zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung
- Lohnsteuerbescheinigung und Rentenbescheide werden nicht akzeptiert
- Einzureichen für alle "relevanten Haushaltsmitglieder": alle Personen, die das Gebäude besitzen, inkl. Ehepartnern oder Partnern aus eheähnlicher Gemeinschaft
Nachweis des Hydraulischen Abgleichs
- Der beauftragte Heizungsbauer füllt nach der Durchführung das standardisierte VdZ Formular aus. Dies muss eingereicht werden.
Kontonachweis (nur für Wohnungseigentümergemeinschaften)
- Nachweis, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auch der Kontoinhaber ist
Wenn alle Dokumente vollständig eingereicht wurden, prüft die KfW die Eingaben. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Quellen und weitere Informationen
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